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Willkommen beim
Ökumenisch ambulanten Hospiz Korbach e.V.


Glossar
 
Folgende Begriffe werden erklärt:

Aktive Sterbehilfe
Passive Sterbehilfe
Hospizarbeit
Palliative Care
Palliativmedizin
ambulante Hospizarbeit
teilstationäre Hospizarbeit
stationäre Hospizarbeit
Palliativstation
Patientenverfügung
Medizinische Patientenanwaltschaft

 

Aktive Sterbehilfe:


Aktive Sterbehilfe (Euthanasie) ist die vorsätzliche Tötung von Menschen zur Beschleunigung oder Vorverlegung eines Sterbevorgangs auf Verlangen oder ohne Verlangen der Betroffenen. Ziel der Handlung ist es, den schnellen Tod des Menschen herbeizuführen – zu töten.


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Passive Sterbehilfe:

Passive Sterbehilfe ist die Entscheidung des Arztes, bei sterbenden Menschen auf eine lebensverlängernde Therapie zu verzichten oder eine begonnene lebensverlängernde Therapie zu unterbrechen. Ziel dieser Maßnahme ist es, schwerkranken, sterbenden Menschen die Möglichkeit zu geben, an ihrer Krankheit zu sterben - sie sterben zu lassen. Der Begriff "Passive Sterbehilfe" ist eher unglücklich gewählt, da ärztliches Handeln nicht passiv sein kann. Es geht vielmehr darum, die Therapie bei einem sterbenden Patienten zu verändern - von der klinischen Vollversorgung, wie im Heilungsauftrag beschrieben, hin zur Palliativmedizin einschließlich Symptomkontrolle.

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Hospizarbeit:


Die Hospizarbeit wirbt für eine partnerschaftliche und multidisziplinäre, professionelle und fantasievolle Zusammenarbeit aller in der Sterbebegleitung Tätigen.
Der ganzheitliche Ansatz umfasst körperliche, psychische, soziale und seelsorgliche Bedürfnisse des Sterbenden und auch der Angehörigen und Trauernden.
Die verschiedenen Professionen arbeiten ebenso wie haupt- und ehrenamtliche Helfer zum Wohl des Sterbenden Hand in Hand.
Die Begleitung ist unabhängig von der sozialen oder materiellen Situation, dem religiösen Bekenntnis und der Herkunft des Sterbenden.


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Palliative Care:


Unter Palliative Care versteht man die umfassende, ganzheitliche Behandlung, Pflege und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen. Sie sollen mit ihren Schmerzen, krankheitsbedingten Leiden, Ängsten und Bedürfnissen nicht allein gelassen werden. Die Angebote zielen auf körperliche, psychische, soziale und seelsorgliche Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen.


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Palliativmedizin:


Palliativmedizin ist die angemessene medizinische Versorgung von Patienten mit fortgeschrittenen, nicht heilbaren Erkrankungen. Sie sorgt für Schmerztherapie und Linderung quälender Begleiterscheinungen. Hauptziel der Behandlung ist die Erhaltung maximal möglicher Lebensqualität. Diese medizinische Behandlung steht jedem zu, ist aber in Deutschland noch nicht überall verbreitet und sichergestellt. Sie sollte daher gezielt eingefordert werden. Palliativmedizin ist eine eindeutige Absage an die aktive Sterbehilfe.


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Ambulante Hospizarbeit:

Die ambulante Hospizarbeit bildet die Basis und den Schwerpunkt der Hospizangebote. Durch individuelle, psychosoziale Unterstützung versuchen meist ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, den Kranken das Sterben in gewohnter Umgebung zu ermöglichen sowie deren Angehörige und Freunde zu entlasten.

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Teilstationäre Hospizarbeit (Tageshospiz):


Teilstationäre Hospizarbeit (Tageshospiz) bietet eine Ergänzung zur ambulanten Hospizarbeit. Schwerstkranke haben hier die Möglichkeit, tagsüber Aufnahme zu finden. Durch zusätzliche Angebote wird der Gefahr sozialer Isolation entgegengewirkt. Auf diese Weise finden auch pflegende Angehörigen und Freunde zusätzliche Entlastung.


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Stationäre Hospizarbeit:

Die stationäre Hospizarbeit begleitet umfassend schwerstkranke und sterbende Menschen, die keiner Krankenhausbehandlung mehr bedürfen, für die aber eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht möglich ist. Stationäre Hospize bieten eine medizinisch-pflegerische, psychosoziale und seelsorgliche Begleitung der Kranken rund um die Uhr.

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Palliativstation:

Palliativstationen sind Abteilungen eines Krankenhauses. Dort können Patienten aufgenommen werden, die eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung benötigen. Der Leiter ist ein Arzt mit einschlägigen Erfahrungen und Kenntnissen in der Palliativmedizin. Das Pflegepersonal muß über Erfahrungen und Kenntnisse in der Palliativpflege verfügen. Ebenso wie bei der stationären Hospizarbeit ist auch hier eine Zusammenarbeit mit einem ambulanten Hospizdienst unerläßlich.

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Patientenverfügung:


→   siehe Medizinische Patientenanwaltschaft


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Medizinische Patientenanwaltschaft:

Die Medizinische Patientenanwaltschaft sichert die Selbstbestimmung in medizinischen Behandlungsfragen bis zuletzt. Sie benennen damit für den behandelnden Arzt die Person (Bevollmächtigten), die am besten über Ihre Wünsche und Wertvorstellungen hinsichtlich medizinischer Behandlung in der letzten Lebensphase informiert ist. Dieser Medizinische Patientenanwalt soll vom Arzt zu Rate gezogen werden, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Sie können den Ehepartner, Lebenspartner, Verwandte oder Freunde, aber auch Ihren Hausarzt oder Seelsorger als Bevollmächtigten benennen. Die Medizinische Patientenanwaltschaft wurde durch die Änderung des Betreuungsrechts zum 01.01.1999 aufgewertet. Sie ist ein weiterentwickeltes Modell der Patientenverfügung, fälschlicherweise auch "Patiententestament" genannt.

 

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